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Essay

Arbeit in heißt Arbeit an Europa

Kein anderer Begriff bestimmt den politischen Diskurs wie die Arbeit. Die Debatten der letzten fünfzig Jahre waren geprägt von der Angst vor Arbeitslosigkeit, keine Partei konnte Mehrheiten gewinnen, wenn sie nicht – zumindest rhetorisch – überzeugende Lösungsansätze gegen das Schreckensszenario der sogenannten Massenarbeitslosigkeit anzubieten hatte.

Kein anderer Begriff bestimmt den politischen Diskurs wie die Arbeit. Die Debatten der letzten fünfzig Jahre waren geprägt von der Angst vor Arbeitslosigkeit, keine Partei konnte Mehrheiten gewinnen, wenn sie nicht – zumindest rhetorisch – überzeugende Lösungsansätze gegen das Schreckensszenario der sogenannten Massenarbeitslosigkeit anzubieten hatte. Sinnbildlich ist dabei das Wahlplakat, das den Torys unter Margaret Thatcher 1979 zum Wahlsieg verhalf: Eine elend lange Schlange von Menschen windet sich um den Slogan Labour isn’t working. Eines der Originalposter ist zu sehen im People‘s History Museum in Manchester.

Die Torys nutzten diese Drohkulisse um Arbeitnehmerrechte zu schwächen und die Macht der Gewerkschaften zu verringern, Maßnahmen, die noch heute, 40 Jahre später, die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (auch über diese merkwürdige Begrifflichkeit kann man diskutieren) in Großbritannien bestimmen. Hier in Manchester hat sich die vierzehnköpfige Gruppe „Arbeit an Europa“ getroffen hat, um über eines der zentralen gesellschaftlichen Themen zu sprechen. Die Arbeit. Am Beispiel der EU.

Im Vergleich zur Thatcher Zeit hat sich der Diskurs inzwischen dahingehend verschoben, dass die Konkurrenz nicht mehr allein zwischen den Arbeitern besteht, sondern auch zwischen Arbeitern und sie ersetzenden Maschinen bzw. intelligenten Technologien. Es kann aber auch argumentiert werden, dass auch dies eine mutwillige neue Drohkulisse ist. Schließlich ist der der mit der Industrialisierung überhaupt erst philosophisch hervorgehobene Begriff der Arbeit (Marx) ein Beleg dafür, dass Arbeit und Industrie/‘Technologie sich nicht nur nicht ausschließen, sondern Technik Arbeit schafft. Dies lässt sich auch an den neuen Freizeittechnologien der Start-Up Szene zeigen. Technologien, die für einen mit immer mehr Freizeit ausgestatteten Menschen gemacht sind, eine Freizeit, die wiederum aus der Übernahme einfacher Arbeits- und Alltagstätigkeiten durch Maschinen resultiert, und neue Arbeit schafft, denn die freie Zeit muss gefüllt werden, Stichwort: Freizeitstress, und um sie zu füllen, konkurrieren unzählige neu entstandene Anbieter mit diversen meist digitalen Angeboten.

Arbeit wie ihr Verlust sind Kampfbegriffe. Und die Kämpfe, die in den europäischen Mitgliedsstaaten ausgefochten wurden, haben zu einer sehr disparaten Situation in Bezug auf die Arbeit und die Arbeitnehmerrechte in der EU geführt.

Die Unterschiede in den einzelnen Mitgliedsstaaten sind beträchtlich, besonders hinsichtlich der Arbeitszeit und Mindesturlaubstage, des Gesundheitsschutzes, und des Mutterschutzes bzw. der Möglichkeit einer „Elternzeit“, sowie bei der Art und Dauer von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. Eine genauere Gegenüberstellung der einzelnen Ländergesetzgebungen hierzu wäre sehr aufschlussreich, auch im Hinblick auf das Argument, ob eine höhere Flexibilität der Arbeit (also des Arbeitgebers im Anstellen und Kündigen, ändern der Arbeitsverträge etc.) tatsächlich mittel- und langfristig zu einer höheren Produktivität der Volkswirtschaft führt (und in der Folge zu mehr Arbeitsplätzen). Das Beispiel der Hartz IV Reformen in Deutschland und der darauf folgende Zuwachs an Arbeitsplätzen würde, wenn man makroökonomische Effekte hier unberücksichtigt lässt, dafür sprechen, dass eine Liberalisierung des Arbeitsmarktes hier erfolgreich sein kann. So sind die Lohnnebenkosten in Deutschland unter Durchschnitt. https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/04/PD17_125_624.html

Dies wirkt sich auch auf das Lohnniveaus aus, im Vergleich ist Deutschland hier nur im Mittelfeld (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/183571/umfrage/bruttomonatsverdienst-in-der-eu/)

Es lohnt sich also – um im Bilde zu bleiben – ein Blick auf die Regelungen zur Freizügigkeit und Arbeitnehmerrechten innerhalb der EU, schließlich ist dies der Teil der drei Grundfreiheiten, der die Bürger der EU am unmittelbarsten betrifft.

Hierbei zeigt sich, dass die Unterschiede auf das Subsidiaritätsprinzip und somit eine der grundsätzlichen Prinzipien der EU zurückgehen. Das Subsidiaritätsprinzip verlangt, dass jede Entscheidung auf der kleinstmöglichen (lokalsten) Ebene entschiedenen werden soll, während die EU nur die Richtlinien vorgibt. Urs Conrad Pötzsch, der in Freiburg am cep – Centrum für europäische Politik arbeitet, kann durch die Sicht auf das EU-Recht genau erklären, wie Arbeit hier verstanden und gestaltet wird:  „Die EU unterscheidet zwischen Arbeit als Faktor, der Im Sinne der Freizügigkeit mobilisiert werden soll – und hat hier eine starke rechtliche Grundlage (aktuell ist dies ja Streitpunkt der Austrittverhandlungen von UK mit der EU) – und der Arbeit als schutzbedürftiger Tätigkeit, die auf nationaler, regionaler, tarifgemeinschaftlicher Ebene geregelt werden muss, wo die EU kaum rechtliche Grundlage zur Mitsprache hat.“

Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU heißt seit der Maastrichter Verträge von 1992, dass jeder EU-Bürger sich seinen Arbeitsplatz innerhalb der EU frei aussuchen darf. Im Zuge der Erweiterung von 2004 und 2010 wurden hier noch Ausnahmeregelungen für die neuen Mitgliedsstaaten aus Osteuropa eingeführt, deren Bürger von anderen Staaten in einer Übergangsfrist diese Freizügigkeit verweigert werden kann. Die EU unterscheidet in drei Gruppen: Wanderarbeitnehmer, die in ein anderes Land ziehen, um dort zu arbeiten, Grenzgänger, die in einem Land wohnen und im anderen arbeiten und entsendete Arbeiter, die in einer Außenstelle eines Unternehmens arbeiten, aber in dem Land angestellt sind, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Neu ist in letztem Fall, dass auch im Fall einer Entsendung die Bestimmungen des Ziellandes gelten. Gewachsen ist die heutige Regelung aus einem Diskriminierungsverbot, was zu einem Beschränkungsverbot ausgeweitet wurde, bei dem aber der Arbeitgeber noch immer in der Pflicht war, die Neuanstellung eines EU-Ausländers zu rechtfertigen.

Diese Arbeitnehmerfreizügigkeit zählt neben der Warenverkehrsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit zu den drei elementaren Grundfreiheiten der europäischen Union. Sie schafft Möglichkeiten für die Arbeitnehmer (in größerer Auswahl der Arbeitsplätze) als auch für den Arbeitnehmer (größere Auswahl der möglichen Bewerber). Gut ausgebildete Arbeitnehmer können so auch Druck auf eine Branche ausüben, da sie sich die Anstellung mit den besten Konditionen aussuchen können, im besten Fall regelt so der Markt die Arbeitsbedingungen selbst, da in bestimmten Branchen so der Arbeitgeber in einen Überbietungswettbewerb der besten Möglichkeiten gezwungen wird. Wie auf nationaler Ebene so auch auf europäischer Ebene gilt dies aber nicht für einfache Arbeit. Der sogenannte Niedriglohnsektor definiert sich auch auf EU-Ebene nur über einen Faktor, die niedrigsten Lohnkosten. Hier ist ein Schutz der Arbeitnehmerrechte durch die nationalen Gewerkschaften weiterhin unabdingbar. Auch wenn die EU hier nicht direkt eingreifen kann (Subsidiaritätsgesetz), so kann sie doch Mindestanforderungen (Richtlinie) vorgeben, z.B. in Bezug auf einen europäischen Mindestlohn, die maximale Arbeitszeit. Für diese Entscheidungen bedarf es einer Abstimmung im Parlament und im Ministerrat, letzter entscheidet hier mit absoluter Mehrheit (sofern die an der Entscheidung beteiligten Minister mindestens fünfzig Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Dass Arbeit existiert wird im EU Recht vorausgesetzt. Was für eine Annahme angesichts der gegenwärtigen Situation, Stichwort Jugendarbeitslosigkeit. Ebenso kann gerade für die Jugend die Freizügigkeit nicht diskutiert werden, ohne z.B. die Debatte um bezahlbaren Wohnraum in den europäischen Metropolen (wo ein Großteil der Arbeit ist) miteinzubeziehen. Wer sich das Wohnen in einer anderen Stadt nicht leisten kann, der kann seinen Arbeitsplatz auch nicht frei wählen, bzw. das bevorzugt zumindest die ohnehin schon Privilegierten, z.B. jene, die auf die Möglichkeit finanzieller Unterstützung der Eltern zurückgreifen können.

Es bleibt festzuhalten: Am Begriff der Arbeit lässt sich die entscheidende Problematik der EU festmachen. Die Reihe der Grundfreiheiten, der Waren, des Kapitals, in die die Arbeiter hier gestellt sind, und die damit verbundenen Regelungen, die vor allem auf die Mobilisierung nicht auf den Schutz zielen, machen deutlich, dass die Personen hier nicht zuerst als Menschen, sondern als Human Resources verstanden werden. Somit ist die Haltung zur Arbeit ein stiller Ausdruck davon, dass die EU (noch) nicht zuerst eine Wertegemeinschaft ist, sondern vor allem ein vereinigter Wirtschaftsraum.

Zwei Dinge sind in der Politik meist ausschlaggebend, die Wirtschaft (und somit Arbeit) und die Geschichte (das Narrativ). Am Beispiel der Arbeit bietet sich die Chance, europäische Geschichte zu schreiben. Wenn es gelingt, der jungen Generation, (Uni-Absolventen, Auszubildende, die nach ihren Abschlüssen keine Arbeit finden) Arbeit und damit Zukunft zu versprechen, ist auch die europäische Zukunft wieder ein Versprechen. Denn Arbeit in Europa heißt Arbeit an Europa.

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