„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“
Während unseres Treffens in Catania diskutierten wir den Begriff „Widerstand“, auch seine Verwendung und Ausformung im Recht, insbesondere im Grundgesetz, Artikel 20 IV. Das Protokoll gibt Einblick in Eckpunkte der Diskussion: Einführung Ist der Frage nach Widerstand im Recht nachzugehen, so fällt der Blick schnell auf Art. 20 IV des Grundgesetzes. Zwar stellt das Recht […]